WLTP: Was ist bei Verbrauchswerten und Steuer neu?

Wahrscheinlich haben Sie es schon der Presse entnommen. Seit dem 1.9.2018 gilt die WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure, auf deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren). Es  werden daher nur noch neue Pkw zugelassen, wenn Emissionen und Verbrauch nach diesem Messverfahren  ermittelt wurden.

Was ist durch das WLTP-Verfahren anders?

Um die Verbrauchsangaben realistischer zu gestalten, hat die Europäische Union zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauchs das neue Messverfahren entwickelt.

Es löste bereits vor einem Jahr den NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als Grundlage der offiziellen Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle durch den Hersteller ab. Doch erst seit dem 1. September 2018 ist der WLTP für jede Erstzulassung eines Neuwagens auf den Käufer verbindlich festgeschrieben.

Was bringt der neue WLTP-Zyklus?

Prinzipiell ist die Umstellung gut, denn für die Autofahrer sind die Verbrauchsangaben in Zukunft genauer und realistischer. Im Vergleich zum bisher gültigen NEFZ- fährt der neue WLTP-Zyklus längere Strecken, und definiert die Geschwindigkeits- sowie Lastverhältnisse anspruchsvoller. Außerdem werden nicht mehr nur eine Standardversion eines Fahrzeugtyps, sondern alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen getestet. Sonderausstattungen, die als Optionen für den Kunden zur Auswahl stehen, sind ebenfalls berücksichtigt.

Darüber hinaus steigen die Anforderungen an die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge, weil zusätzlich RDE-Tests (Real Drive Emissions) auf der Straße Pflicht sind – Schummeln wird damit fast unmöglich. Die bereits für die Typgenehmigung nach NEFZ geltenden Euro 6-Grenzwerte bleiben bestehen.

Der Nachteil für den Verbraucher: Weil die offiziellen Verbrauchsangaben jetzt realistischer ausfallen, sind die Werte höher. Und da der Verbrauch bzw. der CO2-Ausstoß Teil der Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer ist, erhöht sich für neuzugelassene Modelle auch diese.

Wie berechnet sich eigentlich die Kfz-Steuer?

Schon seit Juli 2009 wird bei der Erstzulassung neuer Pkw zur Berechnung der Kfz-Steuer neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert herangezogen, aus dem sich der Spritverbrauch ergibt. Zum hubraumbezogenen “Sockelbetrag” (Ottomotor: 2,00 € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Dieselmotor: 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum) kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag hinzu (2,00 € je Gramm CO2 pro km oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes von 95 g/km).

Basis für die Berechnung ist der in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7) eingetragene CO2-Wert (g/km).

Wie beeinflusst der WLTP die Kfz-Steuer?

Das Kfz-Steuergesetz wurde angepasst: Jetzt wird der CO2-Wert nach WLTP bei der Berechnung der Kfz-Steuer zu Grunde gelegt. Da er in der Regel höher ist als der NEFZ-Wert des gleichen Modells, wird auch die Kfz-Steuer steigen.

Welche Abgasnormen sind noch zulassungsfähig?

Ab dem 1. September 2018 sind nur noch Pkw mit Abgasnorm Euro 6c mit OBD-Norm 6-2 (Emissionsschlüsselnummer 36AD), Euro 6d-TEMP (36 AG), Euro 6d-TEMP-EVAP (36BG) und Euro 6d (36AJ) zulassungsfähig.

Lagerfahrzeuge der Hersteller (End-of-Series), die noch nach NEFZ geprüft sind, und eine Ausnahmegenehmigung des KBA bekommen haben, dürfen noch bis 30. August 2019 erstmalig zugelassen werden.

Wie unterscheiden sich die Normen?

Wesentlicher Unterschied zwischen Euro 6c (mit OBD-Norm 6-2) und Euro 6d-TEMP ist, dass bei Euro 6d-TEMP der RDE-Übereinstimmungsfaktor (CF, Conformity Factor) für Stickoxidemissionen NOX von 2,1 nachgewiesen werden muss (mit der Euro 6d-TEMP-EVAP kommt lediglich ein überarbeitetes Prüfverfahren für Verdunstungsemissionen hinzu). Im Rahmen der Euro 6d gilt dann der RDE-Übereinstimmungsfaktor von 1,5.

Weil diese gegenüber der alten NEFZ-Prüfung höher sind, wird die Kfz-Steuer teurer.

 

Zusammenfassung:

  • Für den Verbrauch neuer Autos gilt künftig das realitätsnahe WLTP-Messverfahren.
  • Der Verbrauch vieler Pkw fällt auf dem Papier höher aus. Daher steigt auch die Kfz-Steuer.
  • Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich an der Kfz-Steuer nichts.